„Wir freuen uns sehr, dass die „naturnahen Urnengrabstätten“, wie es im
Behördendeutsch heißt, nach Inkrafttreten der neuen Friedhofs- und
Bestattungsordnung durch die Linsengerichter Bürgerinnen und Bürger bereits gut
angenommen werden“, so BGL/FWG-Gemeindevorstandsmitglied Sebastian Dein in
einem ersten Fazit.
„Die Einrichtung dieser umgangssprachlich Baumgräber genannten Urnengräber
geht letztlich auf einen gemeinsamen Antrag der Freien Wähler von der Bürgerliste
und der CDU Linsengericht in der Gemeindevertretung im Herbst 2016 zurück und
wurde inzwischen auf allen Linsengerichter Friedhöfen etabliert“, ergänzt Bürgerliste-
Vorsitzender Heinz Breitenbach.
„Die neue Bestattungsart überzeugt dadurch, dass sie relativ kostengünstig für die
Angehörigen ist und dennoch eine würdige Bestattung um einen Baum, Strauch
oder eine Stele herum ermöglicht. Die Grabstelle wird dann durch ein in den Boden
eingelassenes Grabmal kenntlich gemacht, auf dem Name, sowie Geburts- und
Sterbejahr des Verstorbenen eingraviert werden. Das Ablegen von Grabschmuck ist
dabei direkt am Grabmal nicht gestattet, aber dafür an besonders ausgewiesenen
Stellen in der Nähe möglich“, erläutert Gemeindevertreter Ruben Hundhausen weiter.
Insgesamt kauften bereits 10 Trauerfamilien eine solche neue pflegearme Grabstätte
als Einzel- beziehungsweise Doppelgräber für ihre Hinterbliebenen, wie eine Anfrage
ihres Gemeindevorstandskollegen Sebastian Dein an die Friedhofsverwaltung im
Rathaus ergab. „Das zeigt uns, dass der Bedarf an solchen neuen
Bestattungsformen durchaus vorhanden war und ist und diese sicherlich auch in
Zukunft gut angenommen werden“, so die Bürgerlisten-Vertreter abschließend.

– Neuer Friedhof Altenhasslau

-Bild-
Von links: Sebastian Dein, Prof. Dr. Matthias Rohde, Heinz Breitenbach, Hans-Gerd
Adler und Ruben Hundhausen