Die Gemeinde Linsengericht hatte sich vor einiger Zeit an Hessen Mobil gewandt, um mit einer roten Einfärbung des Straßenbelags auf der Karl-Glöckner-Straße die Verkehrsteilnehmer zu einer angepassten Geschwindigkeit zu bewegen. „Mit dieser baulichen Maßnahme sollte die Verkehrssicherheit am Fußgängerüberweg, der auch zum Schulweg gehört, erhöht werden“, so Ortsbeiratsmitglied Jürgen Röscher von der Bürgerliste/FWG Linsengericht.

In einer Reihe von Ortsbeiratssitzungen in Eidengesäß wurde das Thema beraten und nach Lösungsmöglichkeiten gesucht, um zu schnellem Fahren entgegenzuwirken. Da die Vorgaben für eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage (Blitzer) nicht erfüllt werden können, bietet die Einfärbung des Straßenbelags eine Möglichkeit die Verkehrssicherheit für die den Fußgängerüberweg nutzenden Schulkinder zu verbessern.  

Deshalb ist die Entscheidung von Hessen Mobil die Einfärbung des Straßenbelages pauschal abzulehnen, da keine hinreichende Grundlage für eine Wirkung bestehen würde, nicht zu verstehen. „Die Begründung, dass nur an besonderen Konfliktflächen eine Einfärbung erfolgreich sei und nur an besonderen Gefahrenstellen eingesetzt wird“ ist für uns unverständlich“, so Dirk Seybold Gemeindevertreter und Mitglied im Bau- und Verkehrsausschuss der Gemeinde Linsengericht.

„Wir bitten Hessen Mobil die Entscheidung noch einmal zu überdenken, da in anderen Kommunen solche baulichen Maßnahmen schon seit vielen Jahren umgesetzt wurden. Auch in anderen Bundesländern werden Straßeneinfärbungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit genutzt,“ so der Fraktionsvorsitzende der Bürgerliste/FWG Linsengericht, Heinz Breitenbach abschließend.

Von links:  Bürgerliste Vertreter Heinz Breitenbach, Jürgen Röscher und Dirk Seybold