Bereits in der Gemeindevertretersitzung am Dienstag, 2. November 2021 beantragte
die Bürgerliste / FWG Linsengericht eine Neufassung der gemeindlichen Richtlinien
zur Vereinsförderung.
Die Richtlinien stammten aus dem Jahr 2008 und waren nach 14 Jahren sowohl in
redaktioneller Hinsicht, aber auch in Bezug auf die Höhe der Förderung zu
überarbeiten, so die Vertreter der Bürgerliste im Ausschuss für Soziales, Kultur,
Jugend, Sport und Senioren Nicole Dein und Klaus Balzer. Nachdem der
Fachausschuss in zwei Sitzungen über die Änderungen der Richtlinien für die
Vereinsförderung beraten hatte wurden diese in der Gemeindevertretersitzung am
04. Juli 2022 einstimmig beschlossen.
Die wesentlichen Änderungen betreffen die Aufstockung des Sockelbetrages für
Vereine um 40 Euro auf nun 250 Euro und die Erhöhung der Zuschussbeträge pro
Vereinsmitglied. Für Erwachsene werden nun 2,00 Euro (vorher: 1,60 Euro) gewährt.
Jugendliche bis 18 Jahre werden nun mit 4,00 Euro (vorher: 3,00 Euro) gefördert.
Die Beantragung der Vereinsförderung bei der Gemeinde Linsengericht muss bis
jeweils zum 15. Sept. des Jahres erfolgen. Mit den neuen Vereinsförderrichtlinien
wird die Unterstützung der Vereine durch die Gemeinde Linsengericht weiterhin
sichergestellt, so die Vertreter der Bürgerliste/FWG Linsengericht.

Vertreter der Bürgerliste/FWG Linsengericht vor dem Haus der Vereine in
Altenhaßlau
Von links: Klaus Balzer, Roland Pfeifer, Wilfried Straub, Heinz Breitenbach, Rainer
Gerst, Anette Braun, Dirk Seybold und Ruben Hundhausen